Präambel

  1. Der Entleiher ist für entliehene AV-Medien von der Übernahme bis zur Rückgabe verantwortlich.
  2. Die Kompetenz zur Bedienung von Geräten liegt in der Eigenverantwortung des Entleihers und wird insofern vorausgesetzt.
  3. AV-Medien dürfen nur auf geeigneten, sorgfältig gewarteten Geräten eingesetzt werden.
  4. Schäden an AV - Medien müssen vom Entleiher bei Rückgabe unaufgefordert angezeigt werden.
  5. Die Wiederbeschaffung beschädigter Medien und Mängelbeseitigungen, bei denen Fremdleistungen erforderlich sind, gehen in der Regel zu Lasten des Entleihers, wobei das Nutzungsalter und die Nutzungsdichte eines AV-Mediums zu berücksichtigen sind.
  6. Bei Verlust haftet der Entleiher (gegebenenfalls Sachaufwandsträger oder Dienstherr) in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
  7. Die übliche Verleihzeit für AV-Medien beträgt 8 Tage. Längere Ausleihzeiten müssen beim Verleih oder durch Verlängerung vereinbart werden.
  8. Das Medienzentrum ist bemüht, vorbestellte AV-Medien pünktlich bereitzustellen. Sollte ein bestelltes Medium dennoch nicht verfügbar sein, weil es insbesondere aus der vorausgegangenen Ausleihe nicht rechtzeitig zurückkam bzw. technisch defekt ist, können keine Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht werden, soweit insofern ein gesetzlicher Schadensersatzausschluss zulässig ist.
  9. Das Medienzentrum ist bemüht, sowohl inhaltlich als auch qualitativ gute Medien bereitzustellen. Es haftet jedoch weder für den Inhalt noch für die technische Qualität.
  10. Jeder Entleiher ist zur Wahrung der Urheberrechte der entliehenen AV-Medien entsprechend Nr. 4.1) (Verleihbedingungen Hardware) verpflichtet.

Das Medienzentrum verleiht Hardware an:

Einrichtungen des Landkreises und der Stadt Augsburg gebührenfrei
Schulen mit Sitz im Landkreis Augsburg/ in der Stadt Augsburg gebührenfrei
Schulen und Bildungseinrichtungen, die ihren Sitz nicht im Landkreis oder in der Stadt Augsburg haben (Nachbarlandkreise) im Sinne kollegialer Amtshilfe auf Gegenseitigkeit Gebühren nach Gebührenordnung
Volkshochschule Augsburger Land e.V./VHS Stadt Augsburg gebührenfrei
Einrichtungen der Jugendarbeit im Landkreis und in der Stadt Augsburg Gebühren nach Gebührenordnung
Vereine im Landkreis und in für Stadt und Landkreis Augsburg der Stadt Augsburg Gebühren nach Gebührenordnung
Kulturelle Einrichtungen im Landkreis und in der Stadt Augsburg Gebühren nach Gebührenordnung
Einzelpersonen im Landkreis und in der Stadt Augsburg (nur in begründeten Ausnahmefällen) Gebühren mit Aufschlag (Erhöhte Gebühr: + 50%)
Kommerziell orientierter Einsatz im Landkreis und in der Stadt Augsburg (wird nur nachrangig berücksichtigt) Gebühren mit Aufschlag (Erhöhte Gebühr: + 50%)
Zielgruppen außerhalb des Landkreises und der Stadt Augsburg (werden nur nachrangig und in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt) Gebühren mit Aufschlag (Erhöhte Gebühr: + 50%)
Kommerzieller Einsatz außerhalb des Landkreises und der Stadt Augsburg Gebühren mit Aufschlag (Erhöhte Gebühr: + 100%)
Gerätebezeichnung Grundgebühr Wochenende (Abholung Freitag/Rückgabe Montag) je zusätzlichen Tag
Leinwände      
groß ca. 5 m 30,00 € 30,00 € 5,00 €
mittel ca. 3 m 20,00 € 20,00 € 3,00 €
klein ca. bis 2 m 5,00 € 5,00 € 1,00 €
Präsentation      
Beamer 20,00 € 20,00 € 5,00 €
Präsentator VHS 10,00 € 10,00 € 2,00 €
Präsentator DVD 10,00 € 10,00 € 2,00 €
Lautsprecheranlage 15,00 € 15,00 € 3,00 €
Kassettenrecorder mit Saalverstärker 15,00 € 15,00 € 3,00 €
Funkmikro 8,00 € 8,00 € 1,00 €
DVD-Player mit Saalverstärker 15,00 € 15,00 € 3,00 €
CD-Player mit Saalverstärker und Funkmikro 15,00 € 15,00 € 3,00 €
Aufnahme      
Camcorder digital/HD 10,00 € 10,00 € 2,00 €
Videokamera Mini DV 7,00 € 7,00 € 2,00 €
Digital-Fotokamera 10,00 € 10,00 € 3,00 €
Nikon Coolpix S9400 Klassensatz (8 Stück) 10,00 € 10,00 € 3,00 €
Sonstiges      
Schnittplatznutzung 3,00 € je angefangene Stunde    
Laptop mit Magix 20,00 € 20,00 € 4,00 €
GPS-Gerät 3,00 € 3,00 € 1,00 €