Satzung über die Benutzung des Medienzentrums für Stadt und Landkreis Augsburg
Der Landkreis Augsburg erlässt aufgrund Art. 5, 17, 18 und 51 Abs. 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI 1998, 826, BayRS 2020 - 3 - 1 - I) gemäß Kreistagsbeschluss vom 22.07.2013 folgende Satzung:
§ 1
Errichtung
Der Landkreis betreibt als öffentliche Einrichtung und freiwillige Aufgabe des eigenen Wirkungskreises ein kommunales Medienzentrum. Stadt und Landkreis haben die bisherigen Medienzentralen seit 01.07.2012 zu einem gemeinsamen Medienzentrum für Stadt Augsburg und Landkreis Augsburg (Medienzentrum Augsburg) zusammengeführt. Der gemeinsame Verleih erfolgte ab 01.09.2012.Die Zusammenarbeit mit der Stadt Augsburg ist über eine Zweckvereinbarung geregelt. Aufgrund dieser Zweckvereinbarung gilt diese Satzung auch für das Gebiet der Stadt Augsburg.
Das Medienzentrum führt die Bezeichnung "Medienzentrum für Stadt und Landkreis Augsburg" (im Folgenden "Medienzentrum" genannt) und hat seinen Sitz im Landratsamt Augsburg.
§ 2
Aufgaben
1. Das Medienzentrum erfüllt die Aufgaben, die sich aus der Verwendung und dem Einsatz von audiovisuellen Medien und Daten auf physikalischen Datenträgern und in elektronischer Verteilung im Bereich der öffentlichen Schulen ergeben. Insbesondere obliegt ihm die Förderung von didaktisch und pädagogisch wertvollen Unterrichtsmedien. Es hat zu diesem Zwecke enge Zusammenarbeit mit der Abteilung Medien am Institut für Schulbildung und Qualitätssicherung, (ISB) in München sowie mit dem Referat Medien an der Akademie für Lehrerbildung und Personalführung in Dillingen zu pflegen.
2. Das Medienzentrum erfüllt darüber hinaus die in Abs. 1 umschriebenen Aufgaben auch im außerschulischen Bereich, soweit dessen Förderung im öffentlichen Interesse liegt. Das gilt insbesondere für sämtliche Organisationen und Institutionen der Stadt Augsburg und des Landkreises, die sich mit kulturellen Aufgaben befassen. Bei gleichzeitigen Anforderungen hat der schulische Bildungsbereich Vorrang.
3. Die Aufgaben des Medienzentrums:
3.1. Verleih von Medien und audiovisuellen Geräten (AV-Geräten) an folgende Entleihergruppen aus der Stadt Augsburg oder dem Landkreis Augsburg:
3.1.1. Schulen, bei denen der Schulaufwandsträger die Stadt Augsburg, der Landkreis Augsburg oder eine Gemeinde des Landkreises Augsburg ist,
3.1.2. Schulen anderer Träger,
3.1.3. Institutionen und Bildungseinrichtungen, insbesondere aus folgenden Bereichen
3.1.3.1. Jugendarbeit
3.1.3.2. Kindertageseinrichtungen
3.1.3.3. Kirchen
3.1.3.4. Vereine
3.1.3.5. Sozialeinrichtungen
3.1.3.6. Volkshochschulen
3.1.3.7. Feuerwehren,
3.1.4. Dienststellen und Einrichtungen des Landratsamtes Augsburg, der Gemeinden des Landkreises Augsburg und der Stadt Augsburg,
3.1.5. Ein Verleih an Privatpersonen und Entleiher mit kommerziellem Hintergrund findet gegen Gebühr statt. Die Nachlizenzierung für alle Einsatzformen der Medien, die nicht von den V+Ö-Rechten (Verleih und öffentliche, nicht kommerzielle Vorführung) abgedeckt werden, liegt in diesem Falle in der Verantwortung des Entleihers,
3.2. Pflege des aktuellen Verleiharchivs und Erledigung aller dazu gehörenden Aufgaben einschließlich des historischen Filmarchivs (Altarchiv),
3.3. Beschaffung, Bereitstellung und Pflege der Verleihgeräte,
3.4. Bereitstellung von AV-Präsentationstechnik für Veranstaltungen im Bereich des Landratsamtes, des Landkreises, der Kommunal- und Stadtverwaltung sowie der Kultureinrichtungen,
3.5. Beratung im Bereich Medien und Jugendschutz für Schulen und Jugendarbeit,
3.6. Einsatz des EDV-Systems
3.6.1. Archivierung und Verwaltung des Archivbestands
3.6.2. Pflege der Kundendaten incl. aller Nebenarbeiten
3.6.3. Statistische Erfassung und Auswertung des Medienverleihs
3.6.4. Datenpflege für Online- und Offline-Kataloge
3.6.5. Lizenzierungen, Bereitstellungsarbeiten, Transferüberwachung, statistische Erfassung sowie die Zusammenarbeit mit den Providern und Nutzern für die Online-Distribution von Medien,
3.7. Bereitstellung, Administration und Gestaltung eines Online-Kataloges im Internet mit der Möglichkeit zur Online-Medienbestellung und aktuellen Bestandsabfrage,
3.8. Bereitstellung, Administration und Gestaltung einer Homepage im Internet mit Zugang zum Online-Katalog, Informationsservice für Schulen mit laufender Aktualisierung,
3.9. Bereitstellung und Unterhalt eines Videoschnittplatzes (digital-analog Computer) für den Eigenbedarf und für Schulen sowie kulturelle Einrichtungen,
3.10. Durchführung aller Tätigkeiten im Rahmen einer geordneten Haushaltsführung,
3.11. Einholen von Angeboten, Beschaffung der Verleihmedien, der Geräte und des Verbrauchsmaterials,
3.12. Abrechnung der Verleih- und Mahngebühren.
§ 3
Zielgruppen des Medienzentrums
Zu den wichtigsten Adressaten der kommunalen Medienzentren zählen die Schulen sowie der außerschulische Bildungsbereich mit vielfältigen Zielgruppen vom Elementarbereich mit Kindergarten und Vorschule über die außerschulische Jugendarbeit, Volkshochschulen, Hochschulen, Feuerwehren und Vereinen bis hin zur Seniorenarbeit. Darüber hinaus ist ein wachsender Bedarf an Unterstützung im Bereich der Medienkompetenz insbesondere für die Dienststellen des Landratsamtes und der Kommunen erkennbar.
Zielgruppen des Medienzentrums sind daher:
1. Schulen in der Trägerschaft des Landkreises und der Stadt Augsburg,
2. Schulen in der Trägerschaft der Kommunen im Landkreis Augsburg,
3. Schulen und Bildungseinrichtungen in privatrechtlicher oder institutioneller Trägerschaft,
4. Kindertageseinrichtungen, Vorschul- und Horteinrichtungen sowie Tagesstätten in kommunaler, kirchlicher oder privatrechtlicher Trägerschaft,
5. die Kreisvolkshochschule und die städtische Volkshochschule (VHS),
6. der Kreis- und Stadtjugendring und die außerschulische Jugendarbeit,
7. Staatsinstitute, Hochschulen und Universität,
8. Vereine und Parteien,
9. Feuerwehren,
10. Seniorenarbeit,
11. Privatpersonen und Firmen in begründeten Fällen,
12. vergleichbare Zielgruppen aus den Nachbarlandkreisen bzw. Nicht-Landkreiskommunen im Sinne kollegialer Amtshilfe auf Gegenseitigkeit nach Einzelfallprüfung und unter Berücksichtigung des Vorrangs der eigenen Zielgruppen im Rahmen der gegebenen Lizenzrechte.
§ 4
Benutzungs- und Verleihbedingungen
1. Für die Inanspruchnahme von AV-Medien, von AV-Geräten und Arbeitsmitteln gelten die Verleihbedingungen des Medienzentrums in der jeweils aufliegenden Fassung. Die Verleihbedingungen werden vom Schul- und Kulturausschuss des Landkreises Augsburg nach Anhörung des/ der Leiters/ Leiterin des Medienzentrums und der Stadt Augsburg festgesetzt.
2. Benutzungsgebühren für das Ausleihen von AV-Medien werden nicht erhoben.
3. Für technische Geräte im Videobereich und für Geräte mit hohen Betriebskosten (Lampe, Reparaturen, Reinigung usw.) werden grundsätzlich im außerschulischen Einsatz Gebühren erhoben. Die Gebühren werden in den unter Nr. 1 genannten Verleihbedingungen festgelegt und den jeweiligen Kosten variabel angepasst. Ein Teil der Gebühren dient der Finanzierung einer Versicherung für Schwachstromgeräte, die gerade Entleiher im außerschulischen Bereich (Jugendarbeit) von hohen Haftungsverpflichtungen entlastet.
4. Die Benutzer haften für alle Schäden an den entliehenen AV-Medien, Gegenständen und AV-Geräten, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, soweit nicht die Versicherung für Schwachstromgeräte eintritt. Sie sind außerdem, unbeschadet der Haftung Dritter, bei Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen zum Schadenersatz verpflichtet.
5. Im schulischen Bereich ist in allen Haftungsfragen der Schulaufwandsträger der jeweiligen Schule haftender Vertragspartner gegenüber dem Landkreis Augsburg.
§ 5
Eigentum und Urheberrecht
Die AV-Medien, Arbeitsmittel und AV-Geräte aus dem Medienzentrum stehen im Eigentum des Landkreises und der Stadt Augsburg. Ihnen stehen die Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte aller Art am Material zu, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen.
§ 6
Personal und räumliche Unterbringung
1. Der Schul- und Kulturausschuss bestellt nach Anhörung des Staatlichen Schulamtes im Landkreis Augsburg den fachlichen Leiter/ die fachliche Leiterin des Medienzentrums sowie dessen Stellvertreter/ deren Stellvertreterin auf unbestimmte Zeit. Die Stadt Augsburg soll hierzu angehört werden. Sowohl der fachliche Leiter/ die fachliche Leiterin als auch sein Stellvertreter/ ihre Stellvertreterin sollen im Medienbereich kompetente Lehrkräfte sein, die im Landkreis oder in der Stadt Augsburg tätig sind.
2. Entweder der Leiter/ die Leiterin oder der Stellvertreter/ die Stellvertreterin soll ein/e von der Regierung von Schwaben im Einvernehmen mit dem Referat Medien an der Akademie für Lehrerbildung und Personalführung bestellte/r medienpädagogische/r, informationstechnische/r Berater/ Beraterin (MiB) sein.
3. Der Leiter/ die Leiterin des Medienzentrums und dessen Stellvertreter/ deren Stellvertreterin erhalten für ihre Tätigkeit eine angemessene Entschädigung.
Fahrt- und Reisekosten, die in Ausübung der Tätigkeit anfallen, übernimmt der Landkreis Augsburg.
4. Der Landkreis Augsburg stellt das für die Erfüllung der Aufgabe notwendige weitere Personal sowie die erforderlichen Räume zur Verfügung.
§ 7
Aufwand
1. Die Einnahmen und Ausgaben des Medienzentrums sind im Haushaltsplan des Landkreises Augsburg in einem eigenen Abschnitt zu veranschlagen.
2. Der Leiter/ die Leiterin des Medienzentrums hat rechtzeitig für jedes Haushaltsjahr einen begründeten Antrag auf Bereitstellung der erforderlichen Mittel vorzulegen. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben sind über die Kreiskasse zu verrechnen.
§ 8
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Medienzentrale des Landkreises Augsburg vom 01. Juli 1994 außer Kraft.
Augsburg, den 01.08.2013
Martin Sailer
Landrat