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MEDIENRECHT |
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Download Urheberrecht
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Für den Bildungsbereich empfehlen wir zur Orientierung das PDF-Dokument von Johannes Philipp von der ALP (akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung) in Dillingen, das Sie hier herunter laden können:
Urheberrecht und Schule (Joh. Philipp, ALP) [349 KB]
Besuchen Sie auch die Seite Medienrecht der ALP Dillingen
http://alp.dillingen.de/ref/mp/recht/medrecht01.html
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Zu Fragen der Umsetzung des Urheberrechts in der Schule empfehlen wir auch den Besuch der sehr informativen Internetseiten des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Das Institut wird durch den Direktor Dr. Bernd Uwe Althaus vertreten.
http://www.urheberrecht.th.schule.de/86210899320b03605/index.html
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Die gesetzliche Grundlage für das Medienrecht schuf der Bundestag mit seiner Novellierung des Urheberrechts im Jahr 2003. Die Bemühungen von Kultusministerien für den schulischen Bereich eine freizügigere Regelung zu erreichen konnten sich nicht durchsetzen. Was in der Vergangenheit als schulische Grauzone existierte, muss jetzt in neuem Licht gesehen werden. Nichtwissen schützt dabei vor Strafe nicht. Es gibt im Medienbereich keine "Kavaliersdelikte und keine Grauzonen" mehr.
Wir haben für Sie eine Reihe von Fallbeispielen zum Einsatz von Medien in der Schule zusammengestellt. Testen Sie hier Ihr Wissen.
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Fall 1
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Ein Lehrer nimmt eine Fernsehsendung auf Video auf und zeigt sie am nächsten Tag im Unterricht. Bitte entscheiden Sie! Ist das erlaubt?
ANTWORT
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Fall 2
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Ein(e) Kolleg(in) entleiht in einer Videothek den Film "Schindler´s Liste" für den Geschichtsunterricht am nächsten Tag. Ist das legal? Wenn ja, darf sie den Film auch an einen Kollegen weitergeben, der ihn dann in seiner Klasse zeigt?
ANTWORT
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Fall 3
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Schüler bringen am letzten Schultag vor den Ferien gekaufte Videos mit in die Schule. Dürfen diese hier gezeigt werden?
ANTWORT
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Fall 4
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Ein Lehrer entleiht am Medienzentrum einen Film und kopiert ihn, um ihn im nächsten Jahr wieder zu zeigen. Ist das erlaubt?
ANTWORT
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Fall 5
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Ein Schüler beschafft sich im Internet Unterlagen für eine Facharbeit und baut diese dort ein, ohne auf die Quelle zu verweisen. Wie soll der Lehrer die Arbeit bewerten?
ANTWORT
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Fall 6
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Die Schüler surfen bei kurzer Abwesenheit der Lehrkraft trotz ausdrücklichen Verbots absichtlich auf strafrechtlich relevante oder jugendgefährdende Internetseiten. Wer trägt die Verantwortung?
ANTWORT
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Fall 7
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Die Schule gestaltet eine Homepage im Netz. Ein Bild des Kollegiums erscheint auf der Startseite. In Tabellen werden die Lehrer namentlich mit ihren Sprechzeiten aufgeführt. Außerdem werden die Mitglieder des Elternbeirates aufgelistet. Ist das erlaubt?
ANTWORT
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Fall 8
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Die Schule gestaltet eine Homepage im Netz. Die Lehrkraft erprobt die neue Digital- kamera und stellt die Portraits der Mitglieder der AG auf die Seiten. Ist das erlaubt?
ANTWORT
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Fall 9
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Die Bilder eines Schulfestes werden ins Netz gestellt. Legal?
ANTWORT
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Fall 10
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Der Oberbürgermeister besucht die Schule, wird fotografiert und erscheint im Bild zusammen mit einem anwesenden Polizisten und drei Schülern vor dem Stand der AG Verkehrserziehung. Darf das Bild auf der Schulhomepage veröffentlich werden?
ANTWORT
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Fall 11
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Schüler entdecken im Netz ein passendes LOGO für ihre Schülerzeitung und laden dieses auf den Schulrechner zur Weiterverarbeitung und Veröffentlichung. Ist das zulässig?
ANTWORT
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Fall 12
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Die AG Multimedia beschließt, eine Linksammlung zu Jugendthemen auf der Homepage anzulegen. Worauf muss der Leiter der AG achten?
ANTWORT
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